Beschluss vom 1. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Thema: Sicherstellungszuschlag
Zu Sicherstellungszuschlag sind aktuell 113 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Künftig gehören auch Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, das Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen.
DKG zum Kabinettsbeschluss des Versorgungsverbesserungsgesetzes
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll auf eine zeitnahe und nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung...
Das Bundesgesundheitsministerium will mit einem neuen Gesetz die Lage von Kinderkliniken in ländlichen Räumen verbessern.
„Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Vorschläge der SPD zur grundlegenden Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Kinder-, Jugend- und Geburtskliniken.
In Thüringen profitieren im kommenden Jahr vier kommunale Kliniken von einer Finanzspritze der Krankenkassen zum Erhalt der stationären Versorgung im ländlichen Raum.
Entwicklung der Kinderkliniken – Qualität sichern!
Neben 118 Kliniken in Deutschland erhalten sie daher je 400 000 Euro Sicherstellungszuschlag.
Mit dem Sicherstellungszuschlag soll die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung gesichert werden.
Mit zusätzlich 400.000 Euro können bundesweit 121 Krankenhäuser im nächsten Jahr rechnen.
„Der Sicherstellungszuschlag hilft den Krankenhäusern, die in dünn besiedelten Gebieten die stationäre Versorgung übernehmen“
Die vereinbarte Liste enthält die Krankenhäuser, welche nach § 5 Absatz 2a KHEntgG einen Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 400.000 Euro haben.
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Das Inselkrankenhaus Borkum erhält für das Jahr 2017 keinen Sicherstellungszuschlag, mit dem vorzuhaltende Einrichtungen bei mangelnder Auslastung refinanziert werden sollen.
Das Land hält die Kirner Klinik für unverzichtbar, doch über die Zuschlagshöhe muss der Träger allein verhandeln.
Eine Verbesserung der Lage ist nicht in Sicht. Es wird aufgrund von Ungewissheit über die Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen eher mit einer Verschlechterung gerechnet.
Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein sieht trotz Kritik an einzelnen Aspekten in Gargs Vorschlägen auch Ansätze, die die stationäre Versorgung für die Bevölkerung verbessern können.





