Streit um Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser könnte am BVerwG landen

Das In­sel­kran­ken­haus Bor­kum er­hält für das Jahr 2017 kei­nen Si­cher­stel­lungs­zu­schlag, mit dem vor­zu­hal­ten­de Ein­rich­tun­gen bei man­geln­der Aus­las­tung re­fi­nan­ziert wer­den sol­len.