vdek zu Gargs Vorschlägen für eine Reform der Krankenhausfinanzierung:

Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen!

Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein sieht trotz Kritik an einzelnen Aspekten in Gargs Vorschlägen auch Ansätze, die die stationäre Versorgung für die Bevölkerung verbessern können.

„Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass das DRG-System auch Schwächen hat, die es zu korrigieren gilt. Aber das Grundproblem ist nicht das Finanzierungssystem der Fallpauschalen, sondern die Strukturen der Krankenhauslandschaft, die nicht finanzierbar sind – und dabei zum Teil auch noch schlechte Ergebnisse liefern“, sagt Armin Tank, Leiter der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Wenn die bisherigen Sicherstellungszuschläge von einer Basis- oder Sockelfinanzierung ersetzt werden, dürfe das nicht dazu führen, dass die bisherigen Strukturen unter einem neuen Namen zementiert würden, so Tank weiter.

Planung und Finanzierung müssen Hand in Hand gehen

Angesichts der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen erwarten die Ersatzkassen vielmehr, dass das Land klar definiert: Was brauchen wir tatsächlich? Und wo? Das muss dann auch finanziert werden. „Planung und Finanzierung müssen Hand in Hand gehen“, fordert Tank. Die vom Land wie auch vom vdek propagierte Spezialisierung und die Konzentration der Krankenhausleistungen müssten dann auch finanziell abgebildet werden. Dafür hat Garg in Berlin erste Impulse gesetzt.

Für die Ausführungen des Gesundheitsministers zur Stärkung der Krankenhausplanung in den Ländern gibt es durchaus Zustimmung vom vdek-Landeschef. Allerdings müsse sich Garg auch an der Vergangenheit messen lassen: „Wenn der Minister in der Vergangenheit so viel Energie in die Krankenhausplanung gesteckt hätte wie jetzt in die geplante Vergütungsreform, dann hätten wir die Probleme, die er jetzt lösen will, in diesem Ausmaß gar nicht erst bekommen“, betont Tank.

Landeskrankenhausgesetz bietet Chancen für Struktur und Qualität

Aber Tanks Blick geht nach vorn: „Mit dem Landeskrankenhausgesetz kann sich das Land nun genau den Rahmen geben, den es braucht, um mit Vorgaben zu Struktur und Qualität die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein so zu gestalten, wie wir sie brauchen. Jetzt müssen den Worten des Ministers Taten folgen!“

Das gilt auch für die Umsetzung der vom Gesundheitsministerium angekündigten Neuausrichtung der Investitionskostenförderung mit Priorisierung nach klaren Kriterien, die u. a. Qualität und Versorgungsrelevanz berücksichtigen. Der vdek begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Diese Abkehr vom Gießkannenprinzip wird diejenigen Krankenhäuser stärken, die wir für eine optimale Versorgung der Bevölkerung wirklich brauchen!“, sagt Tank abschließend.
 

Pressemitteilung vom 30.01.2020 zum Download

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