Markiert: Off-Label-Use

Voraussetzung der Abrechnung von Rituximab (Monotherapie) als Zusatzentgelt ZE82.09 in „off-label-use“ bei hochaktiver Polyarthritis ist medizinisch nicht gegeben und verstößt gegen das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot

L 1 KR 216/16 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2020