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Krankenhäuser müssen vor dem Einsatz von Arzneimitteln, die Zusatzentgelte auslösen, sich vergewissern, ob eine entsprechende arzneimittelrechtliche Zulassung für Deutschland besteht

B 1 KR 36/17 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 11.09.2018 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Medizinrecht RA F.W. Mohr