Off-Label-Use Anwendungen stehen im Krankenhaus nach EU-Recht nichts entgegen

C-29/17 | , vom 21.11.

Die Übernahme der eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von seiner Genehmigung für das Inverkehrbringen erfasst ist, durch ein nationales Krankenversicherungssystem verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Dieses muss jedoch weiterhin mit dem Arzneimittelrecht der Union in Einklang stehen […]

: Europäischer Gerichtshof (PDF, 173KB)
Urteil: InfoCuria – Rechtsprechung des Gerichtshofs

Das könnte Dich auch interessieren …