Ab dem 01.01.2020 müssen Krankenhäuser, MVZ und Arztpraxen eine dem Infektionsschutzgesetz sowie den Hygieneverordnungen der Länder entsprechende Anzahl von Hygienepersonal vorhalten

Am 31. Dezember 2019 endet die Übergangsfrist zur Schulung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und Hygienebeauftragter Ärzte.