Markiert: FDA 2020

Krankenhausspezifische Regelungen des Krankenhauszukunftsgesetzes vom 23.10.2020 (KHZG) – BGBl. I S. 2208 –

Krankenhausspezifische Regelungen des Krankenhauszukunftsgesetzes vom 23.10.2020 (KHZG) – BGBl. I S. 2208 –

Eine Auswahl krankenhausspezifischer Regelungen des KHZG wird von Herrn Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr dargestellt

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Zweites Pandemie-Gesetz BT-Drucks. 19/19216 – wichtige Regelungen für die Krankenhäuser

Zweites Pandemie-Gesetz BT-Drucks. 19/19216 – wichtige Regelungen für die Krankenhäuser

Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Ein Überblick

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz werden durch verschiedene Maßnahmen insbesondere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterstützt, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Epidemie tragen zu können.

BPG Münster

Rettungsschirm für die Kranken­häuser – Angemessen ausgestaltet für den großen Sturm?

Relevante Regelungen des COVID­19­ Krankenhausentlastungsgesetzes für die Krankenhaus­finanzierung

Das Krankenhaus (PDF, 784KB)

Informationen zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Dr. med. Rolf Bartkowski gibt eine Zusammenfassung über die Neuregelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für die Kliniken.

Med-I-Class
Bundestag beschließt COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Bundestag beschließt COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Die wichtigsten Regelungen, die voraussichtlich morgen den Bundesrat passieren werden stellt Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr dar.

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

VLK Stellungnahme zum nachgebesserten Referentenentwurf zum Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz

Die massiven Proteste der Krankenhausseite, an denen der VLK an vorderster Front beteiligt war, haben in einer Telefonkonferenz der Gesundheitsminister am 21.03.2020 zu folgenden Nachbesserungen...

Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.