VLK Stellungnahme zum nachgebesserten Referentenentwurf zum Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen liegt der nachgebesserte Referentenentwurf zum Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetz vor, der heute am 23.03.2020 im Kabinett behandelt werden soll. Nach einer noch vorläufigen Bewertung erhält er einige Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf vom Freitag. Die massiven Proteste der Krankenhausseite, an denen der VLK an vorderster Front beteiligt war, haben in einer Telefonkonferenz der Gesundheitsminister am 21.03.2020 zu folgenden Nachbesserungen geführt:

Erhöhung des Pflegeentgeltwertes auf 185 EUR. Sollten sich Überdeckungen ergeben, bleiben sie beim Krankenhaus.

Reduzierung der MD Prüfquote auf 5 %, Aussetzen der 300 EUR Strafzahlungen.

50 EUR pro Fall für persönliche Schutzausrüstung, befristet für 8 Wochen.

Aussetzen des Fixkostendegressionsabschlages für 2020.

Aussetzung PpUG und der Strukturprüfungen.

Bonus von einmalig 50.000 EUR je zusätzlich geschaffenen oder vorgehaltenen Intensivbett.

Tagespauschale für ein freigehaltenes Bett von jetzt einheitlich 560 EUR.

Rehakliniken können akutstationäre Patienten aufnehmen, obwohl die Träger mit den bisher angebotenen Erlösen bzw. Ausgleichszahlungen noch nicht zufrieden sind.

Wichtig ist auch die Zusage des BMG, dass je nach der tatsächlichen Entwicklung die jeweiligen Summen kurzfristig angepasst werden können.

Angesichts dieser Situation haben wir entschieden, (vorerst) von weiteren Protesten abzusehen.

Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass selbst in dieser existentiellen Krise einige Krankenkassen es nicht lassen konnten, auf politisch höchster Ebene hinter dem Rücken der Krankenhäuser zu intervenieren, um die ursprünglich von der DKG und AOK vorgeschlagene, sehr pragmatische Lösung mit Abschlagszahlungen – orientiert an den Erlösen des Vorjahres – plus 5% als Liquidationshilfen für die Kliniken zu torpedieren. Ein Déjà-vu der Ereignisse kurz vor Verabschiedung des MDK Reformgesetzes. Man darf sich zu Recht fragen, welche Motivation die Verantwortlichen in der GKV bewegt. Die bestmögliche Versorgung der Versicherten scheint es nicht zu sein. Hoffentlich ist der Politik durch die massiven Proteste klargeworden, dass sich die Krankenhäuser so nicht weiter vorführen lassen. Überregulierungen, Abschläge, Strafzahlungen gehören sowieso abgeschafft, erst recht in der Krise. Da brauchen wir kein Erbsenzählen, sondern Lösungen für das große Ganze.

Viel Kraft für die kommenden Aufgaben, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

PD Dr.med. Michael A. Weber                  RA Normann J. Schuster

Präsident                                                  Hauptgeschäftsführer

 

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