Regelungen zur Ausgestaltung und die Datenübermittlung für den Nachweis gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV ab dem Jahr 2020 bzw. 2022.
InEK Personalausstattung PPP-RL Psych-Personalnachweis-Vereinbarung Psychiatrie Psychosomatik
Zu Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sind aktuell 4 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Regelungen zur Ausgestaltung und die Datenübermittlung für den Nachweis gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV ab dem Jahr 2020 bzw. 2022.
Die Neufassung der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung ist erstmalig für den Nachweis der tatsächlichen Personalausstattung und der Mittelverwendung im Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
DKG (PDF, 78KB)
Ab sofort steht Ihnen die Funktion „Psych-Personalnachweisvereinbarung“ auch für das Jahr 2020 im Datenportal zur Verfügung