Der Vereinbarung zufolge steigt der Landesbasisfallwert von 3.997,45 Euro in 2023 auf 4.207,14 Euro
Thema: Hamburg Krankenhausfinanzierung Landesbasisfallwert LBFW 2024
Der Landesbasisfallwert 2024 ist der Betrag, den die Krankenhäuser für jeden Fall erhalten, der nach dem diagnosebezogenen Fallgruppensystem (DRG-System) abgerechnet wird. Er wird jährlich zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften verhandelt und berücksichtigt die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Der Vereinbarung zufolge steigt der Landesbasisfallwert von 3.997,45 Euro in 2023 auf 4.207,14 Euro
Alle vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2024 mit Stand 15.02.2024
Das Durchschnittshonorar je Behandlungsfall im Jahr 2024 beträgt rund 4201 Euro in Thüringen.
Der Landesbasisfallwert 2024 beträgt 4.205,76 Euro (mit Ausgleichen) und 4.201,76 Euro (ohne Ausgleiche).
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hat für das laufende Jahr einen etwas höheren Landesbasisfallwert genehmigt
Die Krankenhäuser erhalten rund 68 Millionen Euro mehr als 2023. Insgesamt werden die 37 Krankenhäuser in MV dann mit über 1,4 Milliarden Euro für ihre...
Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Geld für Krankenhausbehandlungen
Zum 1. Januar 2024 steigt der Landesbasisfallwert in NRW um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro.
Die Gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Niedersachsen haben sich am 20. Dezember 2023 auf den neuen Landesbasisfallwert für das Jahr 2024 verständigt.
Landesbasisfallwert in Baden-Württemberg steigt zum 01.01.2024 um insgesamt 5,3 Prozent auf 4.219,76 Euro.
Die Finanzierung der niedersächsischen Krankenhäuser für das kommende Jahr ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums gesichert.
Die Bundesregierung will die Landesbasisfallwerte möglichst ab 1. Juli 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 anpassen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtliche Grundlage für eine einmalige Anpassung der Landesbasisfallwerte zu schaffen.