Landesbasisfallwerte sollen ab Juli 2024 angepasst werden

Die will die Landesbasisfallwerte möglichst ab 1. Juli , spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 anpassen. Das geht aus einer Protokollerklärung der Bundesregierung zum Krankenhaustranspa­renz­gesetz hervor.

Die Landesbasisfallwerte bilden die Grundlage für die Preise von und werden für die Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) benötigt. Sie werden je Bundesland berechnet und festgelegt.

Damit sollen die Tarifsteigerungen aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend be­rücksichtigt werden, heißt es weiter. Diese Anpassung soll die wirtschaftlich schwierige Situation vieler Kran­kenhäuser bis die geplante wirken wird, etwas absichern […]

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