Landesbasisfallwerte sollen ab Juli 2024 angepasst werden
Die bundesregierung will die Landesbasisfallwerte möglichst ab 1. Juli 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 anpassen. Das geht aus einer Protokollerklärung der Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz hervor.
Die Landesbasisfallwerte bilden die Grundlage für die Preise von krankenhausleistungen und werden für die Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) benötigt. Sie werden je Bundesland berechnet und festgelegt.
Damit sollen die Tarifsteigerungen aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend berücksichtigt werden, heißt es weiter. Diese Anpassung soll die wirtschaftlich schwierige Situation vieler Krankenhäuser bis die geplante krankenhausreform wirken wird, etwas absichern […]