Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen

Der fordert die Bundesregierung auf, die rechtliche Grundlage für eine einmalige Anpassung der zu schaffen. Die Länder müssen die Möglichkeit erhalten, den rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 um vier Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung um vier Prozent kann die Refinanzierungslücke für die Jahre 2022 und 2023 schließen, ohne den bereits im enthaltenen Anteil zum Inflationsausgleich unberücksichtigt zu lassen. Dabei hat der Bund ebenfalls festzulegen, ob die dadurch entstehenden durch die GKV oder unter dem Aspekt der Beitragsstabilität durch Bundesmittel aufzubringen sind […]

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