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Zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln wegen des Streiks der Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi gegen die sechs Universitätskliniken in NRW

Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf.