Uneinigkeit über Personalminima während des Streiks
Arbeitsgericht Heinrich-Braun-Klinikum Klage Notdienstvereinbarung Sachsen Streik ver.di
Uneinigkeit über Personalminima während des Streiks
Gewerkschaft ver.di ruft nicht-ärztliche Beschäftigte zu Arbeitsniederlegungen am 6. und 7. März 2023 in Gießen und Marburg auf
Arbeitgeberseite und Gewerkschaft verhandeln in Frankfurt über mehr Entlastungen für das Personal am Universitätsklinikum.
S 38 KA 483/19 | Sozialgericht München, Urteil vom 30.03.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht
Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf.
Das Berliner Arbeitsgericht hat den am Montagmorgen begonnenen Warnstreik von Vivantes-Mitarbeitern vorläufig untersagt.
Arbeitsgericht Berlin sieht Gefahr für Leib und Leben von Patient*innen
ver.di handelt nicht verantwortungsvoll, denn die Arbeitskampfmaßnahmen in den Kliniken behindern die Versorgung der Patientinnen und Patienten ganz erheblich.
Verschiedene Stationen sowie Intensivbetten dürfen nicht komplett gesperrt werden