Markiert: Notdienstvereinbarung

Zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln wegen des Streiks der Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi gegen die sechs Universitätskliniken in NRW

Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf.

Gemeinsame Pressemitteilung der Asklepios Kliniken Hamburg und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) – Streikmaßnahmen gefährden das Patientenwohl

ver.di handelt nicht verantwortungsvoll, denn die Arbeitskampfmaßnahmen in den Kliniken behindern die Versorgung der Patientinnen und Patienten ganz erheblich.