Überarbeitung 2026 ergänzt Nationale Versorgungs-Leitlinie COPD und fokussiert fachärztliche Versorgung
COPD Facharztversorgung Leitlinien Pneumologie S2k-Leitlinie
Zu COPD sind aktuell 22 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Überarbeitung 2026 ergänzt Nationale Versorgungs-Leitlinie COPD und fokussiert fachärztliche Versorgung
Beschluss zur Katheterablation bei COPD tritt am 20. Dezember 2025 in Kraft und gilt nun bis 2029
G-BA (PDF, 650 kB)
Überarbeitung der 2019er-Leitlinie mit neuen Empfehlungen für Fachärzte zur verbesserten Diagnostik und Therapie
L 10 KR 483/21 KH | 18.05.2021 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2023
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
L 11 KR 236/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2022
Nationale VersorgungsLeitlinien sollen die Versorgung von Patient*innen in Deutschland verbessern durch aktuelle wissenschaftlich begründete Empfehlungen zu Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sowie für ein strukturiertes und...
Infolge einer raucherspezifischen Erkrankung wurden in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt 458 000 Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt
Im Jahr 2019 wurden 4,7 Millionen Patientinnen und Patienten in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern vollstationär behandelt.
Patienten mit Lungenerkrankungen warten vergeblich auf einen Termin im Sana-Klinikum Offenbach. Die Terminvergabe wird zur Geduldsprobe.
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Nutzenbewertung einer Behandlung mit High-Flow zur Selbstanwendung im Vergleich zu einer Standardbehandlung ohne High-Flow
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Beschluss vom 19.12.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.