Beschluss zur Katheterablation bei COPD tritt am 20. Dezember 2025 in Kraft und gilt nun bis 2029
G-BA (PDF, 650 kB)
Zu Katheterablation sind aktuell 7 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Beschluss zur Katheterablation bei COPD tritt am 20. Dezember 2025 in Kraft und gilt nun bis 2029
G-BA (PDF, 650 kB)
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Februar 2021 in Kraft.
Die Katheterablationventrikulärer Tachykardien (VT) stellt für viele Patienten mit und ohne strukturelle Herzerkrankung eine effektive Therapieoption dar.
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Beschluss vom 19.12.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23.01.2019 in Kraft.