Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes

S 24 KR 298/23 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.11.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr