Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes

S 24 KR 298/23 | Detmold, vom 16.11.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Kann ein einen Entlassungsgrund nicht eindeutig der mitteilen, da es für den jeweiligen Grund keine entsprechende, rahmenvertraglich vereinbarte Schlüsselkennzahl gibt, stellt dies keine fehlerhafte Angabe dar, die als Veranlassung einer -Prüfung angesehen werden kann […]

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