Gerichte lassen zentrale Fragen zur Defizitfinanzierung öffentlicher Krankenhäuser offen
Betrauungsakt Defizit Kommunale Kliniken Krankenhausfinanzierung Krankenhausrecht VG 33 K 352/23
Zu Betrauungsakt sind aktuell 18 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Gerichte lassen zentrale Fragen zur Defizitfinanzierung öffentlicher Krankenhäuser offen
VG 33 K 352/23 | Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 8.6.2026
Landkreis sieht Land Hessen in der Pflicht – Überarbeitung des Betrauungsaktes erst nach Abschluss der Leistungsgruppenplanung möglich
Ausschuss empfiehlt Zustimmung zu MPZ-Planung und stärkt ambulante Versorgungsstruktur
Stadtrat beschließt Defizitübernahme – Zukunft als Level-1i-Regioklinik geplant
Gnadenfrist bis Anfang März lässt Fortbestand des Standorts weiter offen
Klage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus mangels Klagebefugnis unzulässig
Klinikgruppe kritisiert Ungleichbehandlung und erneute Subventionierung des Klinikums Höchst
Agaplesion (pm)
Gemeinsamer Lösungsweg mit Stadt Würzburg und Landkreis Main-Spessart soll Millionenverlust abfedern
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch kann vor Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden
Verlängerung gilt als finanzielle Grundlage für Umsetzung des Zukunftskonzepts – medizinische Erweiterungen und Kostensenkungen bereits eingeleitet
Kreistag Saalekreis beschließt Investitionen für Klinikum
Defizit am GKM-Standort steigt schneller als erwartet – Rhein-Hunsrück-Kreis warnt vor finanzieller Belastungsgrenze
Angepasster Betrauungsakt schafft finanzielle Spielräume für Klinik-Investition
Die Regionsversammlung hat beschlossen, die Stiftung Hannoverschen Kinderheilanstalt – Trägerin des Kinder- und Jugendkrankenhauses AUF DER BULT – in diesem Jahr mit 3,6 Millionen Euro...
Die Tarifrückkehr verursacht am Potsdamer Klinikum „Ernst von Bergmann“ eine große Finanzlücke. Ein Ausgleich durch die Stadt ist rechtlich kompliziert
Kreistag stimmt dem Entwurf eines Betrauungsaktes mit dem Rhön-Klinikum zu. Abteilung „Gynäkologie und Geburtshilfe“ bleibt somit weiterhin in Bad Neustadt.
Der Hauptgeschäftsführer des angeschlagenen Coburger Klinikverbunds Regiomed ist zuversichtlich, dass die Krise überwunden werden kann.