Bessere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
Thema: Anschlussversorgung
Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen erhalten Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt häufig keine oder nur eine unzureichende Anschlussversorgung.
Vereinbarung über eine einheitliche und nachprüfbare Dokumentation zum Vorliegen der Voraussetzungen der Übergangspflege gemäß § 39e Absatz 1 SGB V
DKG (PDF, 194KB)
Die Problematik der Anschlussversorgung an die Krankenhausbehandlung
Damit Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt möglichst lückenlos in den Praxen niedergelassener Ärzte weiterbehandelt werden, hat der Gesetzgeber das Entlassmanagement standardisiert. Den Krankenhäusern sind die Vorgaben...
Das Regensburger Krankenhaus sieht sich durch ein neues Gesetz gegängelt. Es geht um die Anschlussversorgung…
300 Euro Strafe soll ein Krankenhaus bezahlen, wenn sie Patienten ohne Anschlussversorgung nicht ins Ungewisse entlassen.
Die Bundespolitiker haben durch eine seit Januar wirksame Gesetzesänderung Strafzahlungen für Krankenhäuser verordnet, wenn Patienten nicht sofort entlassen werden – auch wenn die Nachsorge noch...
Unnötige Krankenhausaufenthalte zeigen Versorgungslücken. Sanktionen treffen die Falschen
Der Mangel an guten Pflegern und qualifizierten Ärzten hat nach Angaben der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) für viele Kliniken ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen.
Beispiele aus baden-württembergischen Krankenhäusern, bei denen der verantwortungsbewusste Umgang mit den Patienten zu Rechnungskürzungen führte
BWKG (PDF, 699KB)