Entlassmanagement: Unabhängige Patientenberatung fordert Krankenhäuser auf, gesetzliche Regelungen endlich umzusetzen und Patienten verständlich zu informieren

Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen erhalten Patienten nach ihrem häufig keine oder nur eine unzureichende Anschlussversorgung. Das zeigt die Beratungserfahrung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Die Regelungen zum sogenannten sind eigentlich bereits seit dem Jahr 2017 für Krankenhäuser verbindlich. „Oftmals informieren Krankenhäuser Patienten und deren Angehörige erst direkt am gleichen Tag über die bevorstehende Entlassung. Benötigte , häusliche Pflegebetreuung, Arzttermine oder eine Abholung von der Klinik können dann nicht mehr rechtzeitig organisiert werden“, sagt Thorben Krumwiede, der UPD, und kritisiert: „Einige Krankenhäuser verweisen für die auch pauschal auf die Hausarztpraxis oder den und entziehen sich so ihrer klaren Verantwortung. Um die Anschlussversorgung müssen sich Patienten und Angehörige dann komplett selbst kümmern.“ Aus Sicht der UPD sollten Krankenhäuser die klaren gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement konsequent umsetzen sowie den Entlassbrief um einen für Patienten verständlichen „Patientenbrief“ ergänzen. […]

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