Vertreter von oldenburgischen Krankenhäusern kritisieren Prinzip der Strafzahlung – Derzeit 300 Euro fällig
300 Euro Strafe soll ein Krankenhaus bezahlen, wenn sie Patienten ohne Anschlussversorgung nicht ins Ungewisse entlassen. So will es das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes, das den katholischen Krankenhäusern im Oldenburger Land und im Rest Deutschlands zunehmend große Probleme bereitet. […]
„Ein Unding“, kritisiert der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser im Oldenburger Land, Honorarprofessor Dr. Martin Pohlmann. „Damit werden Ärzte unter Druck gesetzt; die Finanzen über die Medizin gestellt.“ Wenn eine Anschlussversorgung gerade bei Hochbetagten nicht gesichert ist, sei es unverantwortlich, „jemanden ins medizinische Niemandsland zu entlassen.“
Seine Forderung an die Bundestagsabgeordneten: Das Prinzip der Strafzahlung bei ungeklärter Anschlussversorgung bei nächster Gelegenheit zurücknehmen. Diese wäre bereits in der ersten Sitzungswoche im März gegeben.
Pressemitteilung: Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.