Markiert: Kurzarbeit

Krankenhäuser sind vom Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen, soweit sie nach § 21 Abs. 2a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben

Mit dieser Weisung werden die Wirkungen der Ausgleichszahlungen auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld dargelegt und das Verfahren geregelt.

Gesetzesregelungen und Neuerungen im Zuge der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie hat den Gesetzgeber zu etlichen Gesetzesänderungen bzw. zum Erlass von Gesetzen und Verordnungen bewegt; hierüber eine Übersicht zu behalten, ist aufgrund der Masse...

Thüringen: Kliniken halten Betten für Coronapatienten frei und beantragen Kurzarbeit

Thüringen gehört zu den Regionen in Deutschland mit vergleichsweise wenigen COVID-19-Fällen. Doch die Kliniken halten für solche Patienten einen großen Teil ihrer Betten frei.