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Krankenhäuser sind vom Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen, soweit sie nach § 21 Abs. 2a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben

Mit dieser Weisung werden die Wirkungen der Ausgleichszahlungen auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld dargelegt und das Verfahren geregelt.

Bundesagentur für Arbeit

Stellungnahme des BDPK zur Berichterstattung über Krankenhäuser in privater Trägerschaft im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der ARD vom 08. März 2020

Die Vorwürfe des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbachs in der Tagesschau, Krankenhäuser in privater Trägerschaft würden keine Corona-Patienten aufnehmen, sind schlichtweg falsch und entbehren jeglicher Rechtsgrundlage.