„Die Aussage, dass private Krankenhäuser möglichweise Corona-Patienten abweisen würden, um lukrativere Patienten zu halten, entbehrt jeglicher Grundlage und ist völlig unverantwortlich. …“
Thema: Privatkliniken
Zu Privatkliniken sind aktuell 28 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Heilbehandlungsleistungen von Privatkliniken waren bisher umsatzsteuerpflichtig. Das wird sich ab 01.01.2020 nun aber grundlegend ändern.
Am 29.11.2019 hat der Gesetzgeber der Neuregelung zugestimmt, die Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken ab dem 01.01.2020 in das deutsche Recht zu übernehmen
Leistungen von Krankenhäusern und Rehakliniken ohne Versorgungsauftrag sind nach aktuellem Gesetz umsatzsteuerpflichtig. Eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus dem Jahr 2014 hat dies aber aufgeweicht.
Für Privatkliniken sollen künftig neue Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung gelten. Das sieht der Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vor.
In dem seit 31.7.2019 vorliegenden Regierungsentwurf des JStG 2019 ist eine Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken vorgesehen.
III ZR 195/17 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2018 – Kommentar DKG





