BDPK fordert grundlegende Nachbesserungen am Krankenhausreformanpassungsgesetz

Privatkliniken kritisieren Strukturvorgaben, Vorhaltefinanzierung und Hybrid-DRGs – Qualität müsse am Behandlungserfolg gemessen werden

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) hat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) umfassende Kritik geäußert. Zwar unterstütze der Verband das Ziel der Bundesregierung, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Doch die vorgesehenen Instrumente im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) seien „nur bedingt geeignet“, so der BDPK. Statt echte Qualitätssteigerungen zu erreichen, drohten vor allem Standortreduzierungen – ohne ausreichende Berücksichtigung des regionalen Versorgungsbedarfs.

Qualität am Ergebnis messen – nicht an Strukturvorgaben

„Qualität bemisst sich weder an der Größe eines Krankenhauses noch an der Zahl der Fachabteilungen“, betont der Verband. Personelle und technische Vorgaben allein könnten das zentrale Reformziel nicht erfüllen. Notwendig sei vielmehr eine konsequente Einbeziehung von Prozess- und Ergebnisqualität, etwa über Routinedaten sowie Patient-Reported Outcome Measures (PROMs) und Experience Measures (PREMs). Nur so ließen sich tatsächlich Verbesserungen in der Versorgung erreichen.

Krankenhausplanung: Länderkompetenz gefährdet

Besorgt zeigt sich der Verband über die Einschränkung der Planungshoheit der Länder. Durch die Regelungen im KHVVG und KHAG sei die verfassungsrechtlich garantierte Zuständigkeit infrage gestellt. Besonders kritisch sieht der BDPK die Bestimmung, nach der ab 2027 Krankenhausleistungen nur noch abgerechnet werden dürfen, wenn sie den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen entsprechen. Das führe zu „erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit“ und müsse gestrichen werden.

Kritik an Vorhaltefinanzierung und Hybrid-DRGs

Die vorgesehene Vorhaltefinanzierung mit Mindestvorhaltezahlen werde laut BDPK nicht zu höherer Qualität führen, sondern neue Fehlanreize schaffen – etwa durch längere Wartezeiten. Stattdessen solle das Instrument der Sicherstellungszuschläge weiterentwickelt werden. Auch die geplante Einführung von zwei Millionen Hybrid-DRGs lehnt der Verband ab. Krankenhäuser könnten die Leistungen nicht zu den reduzierten Preisen erbringen, was wirtschaftliche Schieflagen und Streitigkeiten mit Krankenkassen nach sich ziehe. Als Alternative schlägt der BDPK die Streichung der unteren Grenzverweildauer bei DRGs vor.

Fachkliniken und Personalvorgaben im Fokus

Besonders für Fachkliniken fordert der Verband eine praxistaugliche Definition. Vorgaben wie die verpflichtende Vorhaltung bestimmter Abteilungen und Geräte seien „fachlich nicht begründbar“ und gefährdeten spezialisierte Versorgungsangebote. Zudem lehnt der BDPK die Einführung eines ärztlichen Personalbemessungssystems ab. Bereits bestehende Vorgaben in Pflege und Psychiatrie hätten erhebliche Kostensteigerungen verursacht.

Fazit

Der BDPK sieht im KHAG erheblichen Änderungsbedarf. Eine qualitätsorientierte Krankenhausreform dürfe „nicht auf strukturelle Vorgaben und Standortreduzierungen reduziert werden“. Entscheidend sei eine konsequente Ausrichtung an tatsächlichen Behandlungsergebnissen.