Stellungnahme des BDPK zur Berichterstattung über Krankenhäuser in privater Trägerschaft im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der ARD vom 08. März 2020

Die Vorwürfe des -Gesundheitsexperten Karl Lauterbachs in der Tagesschau, Krankenhäuser in privater würden keine Corona-Patienten aufnehmen, sind schlichtweg falsch und entbehren jeglicher Rechtsgrundlage.

Krankenhäuser in privater Trägerschaft sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den gleichen wie Krankenhäuser in freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft und nehmen diesen auch wahr. Die unterstellte Selektion von Patienten ist rechtswidrig und findet nicht statt.

In den Sendungen der ARD „ aus Berlin“ und „Tagesschau“ vom 08. März 2020 hat der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach behauptet, private Krankenhäuser würden Corona-Patienten abweisen, um lukrative Patienten zu halten. Die ARD berichtete in diesem Zusammenhang in einem kurzen Beitrag über die Privatisierung im Gesundheitswesen.

Weiterhin tätigt die ARD in diesem Beitrag die Aussage, dass die 93.000 Krankenhausbetten in privater Trägerschaft nur Privatpatienten und keinen Patienten der GKV zustünden. Das ist falsch. Ein jeder Patient, egal ob er Mitglied der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft ganz normal ohne Mehrkosten behandeln lassen – unabhängig davon, ob er an Corona erkrankt ist. Lediglich ein Bruchteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft sind Häuser, die nur für Privatpatienten zur Verfügung stehen.

Ebenfalls falsch bewerten wir die Aussage von Frau Dr. Heidrun Gitter, Vizepräsidentin der , Patienten in privaten Krankenhäusern würden zu Renditeobjekten. Der hergestellte Zusammenhang mit der Corona- ist durch nichts belegt, rufschädigend und eine Missachtung der Bemühungen des Krankenhauspersonals in Krankenhäusern in privater Trägerschaft um die Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Patienten.

Die Sorgfalt der journalistischen Recherche der ARD lässt eindeutig zu wünschen übrig, führt zu einer falschen Berichterstattung und einer bewussten oder unbewussten Fehlinformation der Zuschauer. Diese Berichterstattung bedarf einer Gegendarstellung durch den Sender.

Pressemitteilung: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) (PDF, 204KB)

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