GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: BDPK warnt vor „tiefem Griff in den Geldbeutel“

Privatkliniken kritisieren eklatante Fehlsteuerungen und Ignoranz gegenüber Expertenempfehlungen

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat am 20. April 2026 eine Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes abgegeben. Verbandspräsident Dr. Hans-Heinrich Aldag warnt vor einer existenzbedrohenden Belastung für Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen. Trotz der Arbeit der „Finanzkommission Gesundheit“ ignoriere der Entwurf zentrale Reformvorschläge und setze stattdessen auf einseitige Kürzungen, die insbesondere die wirtschaftliche Stabilität privater Träger und die Versorgung im ländlichen Raum gefährden.

Download: Stellungnahme des BDPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (PDF, 253 kB)
Die Krankenhäuser und Rehabilitations-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft sehen die Notwendigkeit zur Senkung der Gesundheitskosten und wollen ihren Beitrag dazu leisten. Das BMG stellt in der Begründung „eine erhebliche Preisdynamik auf der Ausgabenseite fest. Es wurden ausgabenbremsende Regelungen und Wirtschaftlichkeitsanreize in nahezu allen Leistungsbereichen in den letzten zwei Dekaden reduziert“ (siehe S. 52). Ein diesbezüglicher Fehler sind zentralistisch verordnete, verbindliche Personalvorgaben für den Bereich der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen und das Pflegebudget. Die Bundesregierung hat die Chance, diesen Fehler mit diesem Gesetz zu reduzieren.

Die Kritik des BDPK richtet sich primär gegen die strukturelle Gestaltung des Gesetzentwurfs, der laut Verband notwendige systemische Reformen vermissen lässt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Weigerung des Bundes, die Beiträge für Bezieher von Bürgergeld kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren. Dr. Hans-Heinrich Aldag bezeichnet dies als unfaire Lastenverschiebung auf die Beitragszahler und die Leistungserbringer. Anstatt die Einnahmeseite nachhaltig durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen zu stärken, setze die Politik auf einen „tiefen Griff in den Geldbeutel“ der Einrichtungen.

Besonders schwer wiegt für den BDPK die geplante Streichung der Refinanzierung von tarifbedingten Personalkosten. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Thomas Bublitz, weist auf den eklatanten Widerspruch hin: Während Tarifverträge politisch massiv eingefordert werden, verweigere der Staat nun deren finanzielle Absicherung. Diese Inkonsistenz bedrohe die wirtschaftliche Planbarkeit der Kliniken unmittelbar. Zudem kritisiert der BDPK, dass der Entwurf hinter den Empfehlungen der Finanzkommission zurückbleibt – etwa bei der geforderten Rückverlagerung der Pflegekosten in das DRG-System. Die Beibehaltung des separaten Pflegebudgets und starrer Untergrenzen verhindere eine effiziente Personalsteuerung und schränke die unternehmerische Freiheit der Kliniken ein.

Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform warnt der Verband vor einer massiven Ausdünnung der Versorgungslandschaft. Zusätzliche finanzielle Belastungen würden notwendige Investitionen in Spezialisierungen verhindern, was letztlich zu Lasten der Versicherten gehe. Diese müssten künftig mit höheren Beiträgen bei gleichzeitig reduziertem Angebot rechnen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das parlamentarische Verfahren: Der BDPK bemängelt die extrem kurz gesetzten Fristen zur Stellungnahme für den rund 150-seitigen Entwurf. Dies erwecke den Eindruck, dass eine fachlich fundierte Einbindung der Verbände gar nicht erwünscht sei, was das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse langfristig untergrabe.

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