KHAG beschlossen: Privatkliniken kritisieren wachsende Bürokratie und Risiken für Versorgung

Bundesverband Deutscher Privatkliniken sieht Reformziel verfehlt und warnt vor Belastungen für Kliniken im ländlichen Raum

Nach der Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Bundesrat wächst die Kritik aus der Krankenhausbranche. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken bewertet das Gesetz als unzureichend und sieht insbesondere zusätzliche Bürokratie sowie ungelöste Finanzierungsfragen als zentrale Probleme für die praktische Umsetzung.

Der Verband kritisiert, dass das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) sein Ziel einer verbesserten Praxistauglichkeit der Krankenhausstrukturen verfehle. Stattdessen führe die Reform zu einer weiteren Verdichtung regulatorischer Vorgaben. Besonders kritisch bewertet der Verband die Kombination aus verschärften Pflegepersonaluntergrenzen und zusätzlichen Prüfkriterien im Rahmen der Leistungsgruppen.

Nach Einschätzung des BDPK könnten diese Vorgaben die Sicherstellung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, erschweren. Krankenhäuser müssten künftig umfassender nachweisen, dass sie die personellen Mindeststandards in allen Leistungsbereichen erfüllen. Dies erhöhe nicht nur den administrativen Aufwand, sondern könne auch strukturelle Anpassungen erzwingen, die kleinere Standorte vor erhebliche Herausforderungen stellen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten Änderungen beim Pflegebudget. Künftig sollen bestimmte Tätigkeiten von Pflegekräften – etwa administrative, logistische oder hauswirtschaftliche Aufgaben – nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden können. Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies eine neue Abgrenzungsproblematik zwischen pflegebudgetrelevanten und nicht refinanzierbaren Leistungen.

Nach Darstellung des Verbandes führt diese Regelung zu einem erheblichen Dokumentationsaufwand. Pflegekräfte müssten ihre Tätigkeiten deutlich detaillierter erfassen, um eine korrekte Zuordnung zu ermöglichen. Dies könnte die ohnehin hohe bürokratische Belastung im Klinikalltag weiter verschärfen und zusätzliche Ressourcen binden.

Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen werden als kritisch eingeschätzt. Krankenhäuser seien verpflichtet, Personal vorzuhalten, könnten jedoch nicht mehr alle damit verbundenen Kosten vollständig über das Pflegebudget refinanzieren. Dies erschwere die Personalplanung und könne sich unmittelbar auf die Finanzierung von Pflegepersonalstellen auswirken. Zudem wird bezweifelt, ob unter diesen Rahmenbedingungen zeitnah belastbare Pflegebudgetvereinbarungen für das Jahr 2026 abgeschlossen werden können.

Thomas Bublitz erklärte, zentrale Themen wie Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Versorgungssicherheit seien im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden. Für die Krankenhauslandschaft bedeutet dies aus Sicht des Verbandes weiterhin erhebliche Unsicherheiten.

Im Kontext der Krankenhausreform verdeutlicht die Stellungnahme des BDPK die anhaltenden Spannungsfelder zwischen politischen Zielsetzungen und praktischer Umsetzbarkeit. Während der Gesetzgeber auf strukturelle Neuordnung und Qualitätssteigerung abzielt, sehen viele Träger zusätzliche Belastungen und offene Fragen, die in weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen.