VPKA warnt vor Überforderung der Kliniken durch GKV-Sparreform

Privatkliniken sehen Krankenhausreform und Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Belastung für Versorgung und wirtschaftliche Stabilität

Auf der Jahresmitgliederversammlung des Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) haben Vertreter aus Politik, Ministerien und Krankenhausverbänden vor den Folgen der aktuellen Gesundheitsreformen gewarnt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, zunehmende Bürokratie sowie neue Struktur- und Personalvorgaben für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken.

Die Veranstaltung in München brachte zahlreiche Verantwortliche privater Akut- und Rehakliniken zusammen. Ein zentrales Thema war das bereits in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ministerialdirigent Heide aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium bezeichnete das Gesetz zwar als Kompromiss mit einzelnen positiven Elementen, äußerte jedoch deutliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Positiv bewertet wurden unter anderem erweiterte Kooperationsmöglichkeiten sowie Anpassungen bei Fachkrankenhäusern und Ausnahmeregelungen.

Kritisch bewertet wurde dagegen insbesondere die Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen. Künftig könnten dauerhafte Unterschreitungen nicht nur Vergütungsabschläge, sondern sogar den Verlust sämtlicher Leistungsgruppen eines Krankenhausstandortes nach sich ziehen. Die endgültige Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Ministerium soll bis Ende 2026 erfolgen.

Auch die geplanten Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes standen im Fokus der Debatte. Nach aktuellen Plänen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr rund 5,1 Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Vertreter der Krankenhausverbände kritisierten dabei insbesondere die Einschränkungen bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen, die geplanten Eingriffe in die Pflegebudgets sowie die Fortführung umfangreicher Nachweis- und Strukturvorgaben.

Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., sprach von einem „gefährlichen, ja tödlichen Cocktail“. Die Kliniken könnten nicht nahezu die Hälfte des gesamten Einsparvolumens tragen. Zudem sei die Annahme unrealistisch, die ambulante Versorgung könne mögliche Klinikverluste kompensieren.

Als zentrale Forderungen nannten die Beteiligten die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen sowohl im Akut- als auch im Rehabilitationsbereich, die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie einen konsequenten Bürokratieabbau. Gefordert wurden zudem flexiblere Personal- und Strukturvorgaben in der Somatik und Psychosomatik.

Ein weiterer Schwerpunkt der Mitgliederversammlung war die medizinische Rehabilitation. Bublitz betonte deren Bedeutung für Erwerbsfähigkeit, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine Steuerung rehabilitativer Leistungen primär nach finanziellen Gesichtspunkten gefährde langfristig sowohl die Patientenversorgung als auch die sozialen Sicherungssysteme.

Darüber hinaus befasste sich die Veranstaltung mit der Krisenvorsorge im Gesundheitswesen. Vertreterinnen des Bayerischen Innen- und Gesundheitsministeriums erläuterten Anforderungen an Krankenhäuser sowie Reha-Einrichtungen im Krisen- und Verteidigungsfall. Der VPKA kündigte an, sich aktiv an der Entwicklung entsprechender Strukturen und Lagebilder beteiligen zu wollen.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern vertritt nach eigenen Angaben rund 175 private Akut- und Rehabilitationskliniken mit knapp 29.000 Betten und Plätzen.

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