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Münster: Krankenhäuser streiten um Schlaganfallpatienten

Bezirksregierung Münster hat dafür gesorgt, dass keine Schlaganfallpatienten mehr ins Clemenshospital transportiert werden – obwohl das über eine komplette Abteilung zur Behandlung von Schlaganfallpatienten verfügt.

DSG-Experten warnen: „Gerichtsurteil bedroht vorbildliche Akutversorgung des Schlaganfalls weiterhin“

Bislang zahlten die Krankenkassen eine gesonderte Vergütung für diesen apparativen und personellen Aufwand. Doch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2018 gefährdet die exzellente Versorgung in Deutschland

Transportzeit für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls im OPS 2019 wird derart präzisiert, dass damit die Zeit des Patienten im Transportmittel gemeint ist

(Punkt 40) Zur Sicherstellung einer weiterhin flächendeckenden qualitativ hochwertigen Schlaganfallversorgung der Patientinnen und Patienten – Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf PpSG

Bei zerebraler Einblutung mit Verlegung zur dekompressiven Hemikraniektomie (5-012.0) und anschließender Rückverlegung, handelt es sich nicht um eine Verbringungsleistung i. S § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG

L 1 KR 381/15 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom  09.02.2017 rechtskräftig

Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz – Definition der Transportzeiten

Sabine Bätzing-Lichtenthäler Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19.06.2018, Az: B 1 KR 38/17...