Aus der PrüfvV ergebe sich kein Einwendungsausschluss bzw. ein Beweisverwertungsverbot für das Gerichtsverfahren, auch wenn das Krankenhaus vorgerichtlich nicht alle Unterlagen übersandt habe

S 22 KR 638/17 | Sozialgericht Detmold , Urteil vom 04.09.2018