Die Krankenkasse habe die Rechnung des Krankenhauses zur Vermeidung des Verzugs innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen, auch wenn sie von einer sachlichen oder rechnerischen Unrichtigkeit der Abrechnung ausgehe

L 16 KR 746/20 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.09.2022