Thema: Aufklärung

Nicht anerkannte Behandlungsmethoden – Vergütungsanspruch für den „letzten Strohhalm“

Die Klinikvergütung setzt eine umfassende Aufklärung voraus, falls Schwerstkranke eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode beanspruchen.

Springer Medizin (PDF, 135KB)

Dokumentation und Abrechnung zur Sicherung finanzieller Ressourcen für Krankenhäuser

Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19 sind Krankenhäuser darauf angewiesen, alle verfügbaren Finanzquellen auszuschöpfen.

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Als Vergütungsvoraussetzung für eine Krankenhausbehandlung (hier: fremd-allogene Stammzelltransplantation) ist eine wirksame Einwilligung nach entsprechender Aufklärung notwendig

B 1 KR 4/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 08.10.2019 – Urteilsbegründung

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