Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation: Klinik kann im Einzelfall verpflichtet sein, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern

5 U 29/17 | Köln, vom 16.01.

Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten für notwendig gehaltenen Operation gezeigt hatte und nur mit einiger Mühe hiervon überzeugt werden konnte. Die Klinik, die die Operation kurzfristig um mehrere Stunden nach vorne verschob, hätte sich in dieser Situation vom Fortbestand der Einwilligung vergewissern […]

: Oberlandesgericht Köln (PDF, 88KB)

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