DRG Fallzusammenführung: Die fiktive Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten

S 11 KR 649/17 | Sozialgericht , vom 07.11. – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner

Das im der gesetzlichen geltende aus § 12 SGB V hat in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung manche unerwartete Blüte getrieben, eine weitere dürfte die Idee der fiktiven Beurlaubung als fiktives sein. […] Hinsichtlich der Voraussetzungen einer Beurlaubung hat das Sozialgericht Nürnberg herausgearbeitet, dass der Patient „den Willen geäußert haben muss, zunächst beurlaubt und anschließend wieder in Klinik aufgenommen zu werden. […]

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner

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