Sieben hochkomplexe Operationen dürfen in Krankenhäusern nur dann vorgenommen werden, wenn eine Mindestzahl an Eingriffen nachgewiesen wird. Im Land Bremen verfehlen Kliniken diese Vorgaben am häufigsten – operieren aber trotzdem. In Zahlen: Über 60 Prozent der Krankenhäuser, die Operationen aus diesem Katalog durchführen, erreichen eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmengen nicht. In Niedersachsen verfehlt mehr als jede dritte Klinik die Vorgaben.
Die Weisse Liste der Bertelsmann-Stiftung und der wissenschaftsjournalistische Dienst Science Media Center haben dafür die aktuellsten Qualitätsberichte aller Krankenhäuser in Deutschland aus dem Jahr 2017 ausgewertet, die Kliniken müssen die Berichte veröffentlichen. Die Analyse zeigt, dass 459 von 1157 Krankenhäusern in Deutschland, die Mindestmengen-Eingriffe vornehmen, diese nicht erreichen. Das entspricht im Bundesschnitt knapp 40 Prozent. Bremen liegt mit 62 Prozent (fünf von acht Kliniken) als Spitzenreiter deutlich darüber, Niedersachsen mit 37 Prozent (37 von 100 Kliniken) knapp darunter. Die geringste Rate hat Mecklenburg-Vorpommern mit 29 Prozent (sieben von 24 Kliniken).
"Mindestmengen sollen Patienten schützen"
Gesundheitsforscher Thomas Mansky, der mehrere Studien zum Zusammenhang von Fallzahlen und Behandlungsqualität an der Technischen Universität Berlin veröffentlicht hat, übt massive Kritik an den Krankenhäusern: „Mindestmengen sollen Patienten schützen. In Kliniken, die diese nicht erreichen, sind Komplikationen und Todesfälle häufiger. Das belegen Studien eindeutig.“ Die Auswertung zeige klar, wie viele Kliniken in Deutschland einen oder mehrere der betroffenen medizinischen Bereiche aufgeben müssten, dies aber nicht täten. Und: Je höher der Prozentsatz auf Landesebene sei, desto weniger sei die Krankenhauslandschaft bei diesen Krankheitsbildern spezialisiert.
Auch Bremens größte Krankenkasse, die AOK Bremen/Bremerhaven, fordert von den Kliniken, die Vorgaben zum Schutz der Patienten einzuhalten: „Sicher und nachgewiesen ist, dass mit zunehmender Leistungsmenge die qualitativen Ergebnisse besser und damit Behandlungsfehler signifikant geringer werden“, sagt Peter Kurt Josenhans, Direktor Versorgung, dem WESER-KURIER. Für die Patienten bedeute dies sinkende Komplikationsraten, verkürzte Heilungsprozesse und weniger Nachoperationen.
Die sieben vorgeschriebenen Mindestmengen betreffen ausschließlich planbare Eingriffe und Behandlungen. Als besonders anspruchsvoll und riskant gelten Operationen an der Bauchspeicheldrüse und der Speiseröhre. Nach den Vorgaben müssen Krankenhäuser jeweils mindestens zehn Eingriffe pro Jahr nachweisen. In Kliniken mit zu kleiner Fallzahl sei die Sterblichkeit im Schnitt mit knapp zwölf Prozent doppelt so hoch wie in Zentren mit hohen Zahlen. Nach der Auswertung verfehlen die Krankenhäuser die Mindestmengen in diesen beiden Bereichen besonders häufig.
Obwohl ein großer Anteil an Kliniken eine oder mehrere Mindestmengen nicht erreichen und trotzdem operieren, geschieht dies oft vollkommen legal: Grund dafür sind sogenannte Ausnahmetatbestände, die von den Krankenhäusern beantragt und von den Landesbehörden – den Gesundheitsministerien – genehmigt werden können. Diese galten bisher etwa für Notfälle oder wenn eine Klinik einen neuen Bereich aufbaut. 160 Kliniken (13,8 Prozent) bundesweit machten 2017 solche Ausnahmen in mindestens einem Bereich geltend. Auch hierbei ist der Anteil in Bremen mit 37,8 Prozent am höchsten. In Niedersachsen waren es 14 Prozent.
AOK fordert Ausweitung der Mindestmengen
Für Gesundheitsforscher Mansky sind diese Ausnahme-Regelungen „Schlupflöcher, die ohne Not eingeführt wurden“ und die Patientensicherheit je nach Ausmaß gefährdeten. Bei einem Wert über 30 Prozent handele es sich nicht mehr um Ausnahmen. In Städten wie Bremen liege das nächste Krankenhaus, das auf einen bestimmten Eingriff spezialisiert sei, um die Ecke. Auch in ländlichen Gebieten spreche bei planbaren Operationen in der Regel nichts gegen einen Transport in ein anderes Krankenhaus.
Die AOK fordert wie Mansky eine Ausweitung der Mindestmengen auf mehr als sieben Bereiche, eine Erhöhung der Fallzahlen pro Mindestmenge und eine Konzentration an Zentren: „Wir haben eine sicherlich immer noch zu breit streuende Tätigkeit bundesdeutscher Krankenhäuser“, betont Josenhans. Die Qualität hochkomplexer Eingriffe könne nur befördert werden, indem weitere Leistungsverdichtungen stattfänden, wo dies medizinisch und wissenschaftlich sinnvoll sei.
Mansky kritisiert aber auch die Kassen, die bisher kaum Gebrauch von möglichen Sanktionen gemacht hätten. Sie könnten die Bezahlung verweigern, wenn Mindestmengen ohne Ausnahmegenehmigung unterschritten würden. Der Gesundheitswissenschaftler räumt jedoch ein, dass die bisherige Regelung sehr allgemein gefasst war. Das ändere sich ab diesem Jahr mit verschärften Regeln. Darauf setzt auch die AOK: Vereinbarungen und Kontrollmechanismen seien dadurch verlässlicher und vor allem auch juristisch nachhaltiger gegenüber den Krankenhäusern, so Josenhans.