Neue Mindestmenge und Anpassung der Qualitätssicherung ab 2025
Allogene Stammzelltransplantation G-BA Mindestmengen Myelom Qualitätssicherung
Neue Mindestmenge und Anpassung der Qualitätssicherung ab 2025
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Klinikvergütung setzt eine umfassende Aufklärung voraus, falls Schwerstkranke eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode beanspruchen.
Der Beschluss vom 16. Januar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. April 2020 in Kraft
Der Beschluss vom 16. Januar 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Beschluss vom 16. Januar 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
S 46 KR 1729/14 | Sozialgericht Hamburg , Urteil vom 18.02.2019