Thema: B 1 KR 20/19 R

Nicht anerkannte Behandlungsmethoden – Vergütungsanspruch für den „letzten Strohhalm“

Die Klinikvergütung setzt eine umfassende Aufklärung voraus, falls Schwerstkranke eine noch nicht anerkannte Behandlungsmethode beanspruchen.

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