Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom – Änderungen bei den qualitätssichernden Anforderungen

Neue Mindestmenge und Anpassung der Qualitätssicherung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt nach Ablauf der zweijährigen Übergangsregelung eine aktualisierte Mindestmenge für allogene Stammzelltransplantationen (SZT) in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits 2022 eine jährliche Mindestmenge von 40 allogenen SZT pro Krankenhausstandort für Erwachsene festgelegt. Diese Regelung gilt nun auch für das Multiple Myelom, was zur Aufhebung der bisher bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen für diese Behandlungen führt. Die geplanten Kontrollen des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung dieser Maßnahmen entfallen ebenfalls. Ziel der neuen Mindestmenge ist es, eine hinreichende Qualität der Behandlung sicherzustellen, insbesondere durch erfahrenes medizinisches und pflegerisches Personal sowie durch geeignete Versorgungsinfrastrukturen.

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