Blutdepots ohne eigene Herstellung müssen Versorgungssicherheit garantieren, dabei aber auch eine möglichst geringe Verfallsrate sicherstellen
Markiert: Transfusionsmedizin
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)
S 2 KR 1333/19, S 2 KR 369/20, S 2 KR 1684/19 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 01.09.2020 – Urteilsbegründung
Gemäß Hämotherapie-Richtlinie ist die Kenntnis der hauseigenen Daten zur EK-Transfusionswahrscheinlichkeit eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Patientenaufklärung sowie für eine ökonomische Blutversorgung.
Angeborene thrombozytäre Erkrankungensind eine komplexe Gruppe von Erkrankungen, die meistens mit einer milden bis moderaten Blutungsneigung einhergehen.
Mit Hilfe innovativer Technologien und smarter Datennutzung wollen wir in unserem gemeinsamen Projekt die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten mit Blutprodukten weiter optimieren“, sagt Prof. Dr. Peter Horn, Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin der Universitätsmedizin Essen