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Unterstützung für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen: Ausgleichzahlungen für entgangene Einnahmen beschlossen

Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Verbänden der Leistungserbringenden auf Ausgleichszahlungen für Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V geeinigt.