Unterstützung für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen: Ausgleichzahlungen für entgangene Einnahmen beschlossen

Durch die Coronakrise haben - und Rehabilitationseinrichtungen Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Der hat sich daher mit den Verbänden der Leistungserbringenden auf Ausgleichszahlungen für Einrichtungen mit einem nach § 111 Abs. 2 SGB V geeinigt.

: GKV-Spitzenverband (PDF, 44KB)

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