Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft
G-BA MDK MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie Medizinischer Dienst PPP-RL Qualitätssicherung
Zu MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie sind aktuell 18 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Der Beschluss vom 16. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. April 2025 in Kraft
Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Bericht des Medizinischen Dienstes (MD) Bund über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen des MD in Krankenhäusern...
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Grundlage für regelmäßige Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsanforderungen und der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser...
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 3. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2020 in Kraft
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Themen u.a Planungsrelevante Qualitätsindikatoren – G-BA veröffentlicht Auswertungsergebnisse 2018, Qualitätsprüfungen vertragsärztliche Versorgung: Aussetzung der Stichprobenprüfungen beendet
Beschluss vom 17.10.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen
Der Beschluss vom 22.11.2018 und 16.05.2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30.07.2019 in Kraft
Der Beschluss vom 16.05.2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Mit Schreiben des BMG vom 28.03.2019 wurde dieser Beschluss nicht beanstandet, jedoch mit Hinweisen versehen. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Hinweise des BMG umgesetzt.