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MDK-​Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

Der Beschluss vom 16.05.2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

MDK-​Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

Mit Schreiben des BMG vom 28.03.2019 wurde dieser Beschluss nicht beanstandet, jedoch mit Hinweisen versehen. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Hinweise des BMG umgesetzt.