MDK-​Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung des Beschlusses zur Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

Am 22.11. beschloss der die Änderung der Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes der nach § 275a SGB V. Mit Schreiben des vom 28.03. wurde dieser Beschluss nicht beanstandet, jedoch mit Hinweisen versehen. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Hinweise des BMG umgesetzt. […]

: G-BA (PDF, 78KB

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