Thema: Kostenübernahmeerklärung

Bei Zweifeln an der Erforderlichkeit einer geplanten stationären Behandlung (hier: stationäre Schmerztherapie) kann das Krankenhaus eine Vorabprüfung durch die Krankenkasse beantragen oder den Versicherten auffordern, die Kostenübernahme selbst zu klären

L 1 KR 238/19 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.05.2023

Ein automatisiert übermittelter Kostenübernahmesatz stelle keine Kostenübernahmeerklärung dar bei fehlendem Versorgungsauftrag

B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 29. Juni 2023 – Terminvorschau 26/23

Bundessoziagericht

Krankenhaus ist nicht gehindert, von Patienten, die zu einer geplanten stationären Schmerzbehandlung (OPS 8-918) eingewiesen werden, vor der Aufnahme eine Erklärung der Krankenkasse über die Anerkennung der stationären Behandlungsnotwendigkeit zu verlangen

S 25 KR 1284/19 | Sozialgericht Dresden , Urteil vom 26.06.2019  

Kostenübernahmeerklärung gegen Prüfwut

Kostenübernahmeerklärung gegen Prüfwut

Seit Einführung der PrüfvV steigern die Krankenkassen ihre Prüfwut hinsichtlich Krankenhausrechnungen ins Unermessliche

Medcontroller Siehe auch: https://www.medconweb.de/blog/recht/einholung-von-kostenuebernahmeerklaerungen-bei-planbaren-krankenhausaufenthalten-zulaessig/ https://www.medconweb.de/blog/recht/massenpruefungen-durch-den-mdk-bleiben-rechtswidrig/