Einholung von Kostenübernahmeerklärungen bei planbaren Krankenhausaufenthalten zulässig

S 25 KR 317/17 ER | Dresden, vom 29.09.2017

Krankenhaus und Krankenkasse streiten darüber, ob vor der stationären Aufnahme zur  von Versicherten  eine Erklärung der Krankenkasse über die Anerkennung der stationären Behandlungsnotwendigkeit verlangen kann. Das Gericht urteilte zu Gunsten des Krankenhauses.

[…] Die Bewilligung der obliegt allein der Krankenkasse. Deren Leistungspflicht wird weder durch die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 4 SGB V) noch durch die Aufnahmeentscheidung des zugelassenen Krankenhauses (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V) begründet. Weder der Vertragsarzt noch der Krankenhausarzt ist befugt, Rechtsentscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Leistungsansprüchen zu treffen oder gar hierüber Verwaltungsakte zu erlassen. Insgesamt ist festzuhalten, dass bei planbaren Krankenhausaufenthalten außerhalb von Notfallsituationen und Akutfällen das Herbeiführen der Bewilligungsentscheidung der Krankenkasse dem gesetzlichen Regelfall entspricht. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

 

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