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Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus

Die folgende Zusammenstellung soll die gegenwärtig bekannten Möglichkeiten erläutern, in denen psychosoziale Leistungen im Akutkrankenhaus (teilweise) finanziert werden oder für die Finanzierung der Komplexcodes unerlässlich sind.

DGP fordert nach befremdlichem Schlichtungsspruch: Qualifizierte Seelsorge ist als fester Bestandteil des Palliativteams in die OPS-Codes einzubinden

Nach Auffassung der DGP geht es bei der Anerkennung vom Mindestmerkmalen eines OPS-Codes genau nicht darum,bestimmte Berufsgruppen zu finanzieren, sondern um die Operationalisierung und Abbildung eines Mehraufwandes, der zu Kosten führt, die durch die Kostenträger refinanziert werden müssen.

Entwicklungen nach Einführung des OPS 8-98h („spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst“) – eine erste Bilanz Palliativmedizinischer Dienste in Bayern

DRG-abhängige Zusatzentgelte bilden aktuell eine wichtige Finanzierungsgrundlage der in Krankenhäusern tätigen, multiprofessionellen Palliativdienste.